Sehr geehrter/e Grundstückseigentümer/in,
das vom Markt Pretzfeld beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt ab der 10. Kalenderwoche 2022 (ab 07.03.2022) im gesamten Gemeindegebiet Vermessungen bzw. Aktualisierungen der vorhandenen Geschossflächen durch.
Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen zur Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung zu ermitteln.
Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeindeverwaltung keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.
Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstückseigentümer*innen keinerlei Kosten an.
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten, voraussichtlich im Spätjahr 2022, werden die Grundstückseigentümer*innen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, soweit dies die dann aktuelle Corona-Situation zulässt, bei der sowohl über die endgültige Höhe der zukünftigen Beiträge für die Entwässerungseinrichtung und Wasserversorgungseinrichtung als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird.
Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung erhalten alle Grundstückseigentümer*innen eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Wasserversorgungs- bzw. die Entwässerungseinrichtung ermitteln zu können.
Die Rechtsgrundlage, wonach der Markt – bzw. der im Auftrag handelnde Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen darf, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung.
Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten des Marktes ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.
Die Vermesser sind bzgl. der herrschenden Corona-Schutzmaßnahmen sensibilisiert. Wir versichern, dass die Vermessungen mittels Lasermessgeräten und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsregeln coronakonform stattfinden können.
Steffen Lipfert,
1. Bürgermeister