Mit Schreiben vom 25.01.2023 teilt der Präsident des Landgerichts Bamberg folgendes mit:
„Gemäß Nr. 1.5 der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayer. Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) teile ich mit, dass vom Markt Pretzfeld dem Amtsgericht Forchheim für die Wahl der Schöffen mindestens 1 Person vorgeschlagen werden muss.“
Die Meldung der vorgeschlagenen Personen an das Amtsgericht Forchheim muss bis spätestens 05.06.2023 erfolgen.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).
Die Vorgeschlagenen müssen die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen (§ 32 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).
Zum Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden,
- Personen, die zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben oder bis Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 vollenden werden,
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde Markt Pretzfeld wohnen,
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Weitere nicht zu berufende Personen,
- der Bundespräsident,
- die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,
- Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, hierzu gehören alle Personen, die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaften im Sinne von § 152 Abs. 2 Satz 1 und 3 GVG bestellt sind (Ermittlungspersonen-Verordnung Staatsanwaltschaft (StAErmPV))
- Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,
- Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenamt nicht geeignet sind.
Ablehnung des Schöffenamtes
Die Berufung zum Amt des Schöffen dürfen ablehnen:
- Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments oder eines Landtages,
- Personen, die in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind, sofern die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert,
- Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an 40 Tagen erfüllt haben,
- Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind,
- Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpflegern und Hebammen,
- Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen,
- Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum Ende der Amtsperiode am 31.12.2028 vollenden werden,
- Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.
Verfahren
- Einholung von Bewerbungen für das Schöffenamt durch die Gemeinde,
- die Bewerbungen sind dem Marktgemeinderat vorzulegen und der Marktgemeinderat beschließt über die Aufnahme der Bewerbungen in die Vorschlagsliste,
- die Zahl der Vorschläge soll die für die Gemeinde mitgeteilte Zahl nicht überschreiten (die mitgeteilte Zahl für den Markt Pretzfeld beträgt 1 Person),
- die vom Marktgemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen, der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen,
- gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG nicht aufgenommen werden sollten (siehe vorherige Ausführungen zu den „Nichtberufungen“ für das Amt des Schöffen),
- Übersendung der Vorschlagsliste durch die Gemeinde an das Amtsgericht Forchheim bis spätestens 05.06.2023.
Bewerbung:
Jede Bürgerin, jeder Bürger des Marktes Pretzfeld, der die Voraussetzung erfüllt kann sich bewerben. Ihre Bewerbung für dieses wichtige Ehrenamt bitten wir
schriftlich
mittels den auf unserer Homepage eingestellten Formular
zum Download (auch persönlich im Rathaus erhältlich)
bis zum 24.03.2023
an den Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, 91362 Pretzfeld zu senden oder abzugeben.
Ihre Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Anrede
- Familienname
- abweichender Geburtsname
- akademischer Grad
- Vorname/n
- Geburtsort (Gemeinde/Kreis)
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Beruf (bei Mitarbeitern/innen im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit)
- vollständige Wohnanschrift
- Telefon (freiwillige Angabe)
- E‑Mail (freiwillige Angabe)
- Gründe für die Bewerbung (freiwillige Angabe).
Für die Bewerbung können wir Ihnen gerne ein Bewerbungsformular als pdf-Datei zur Verfügung stellen. Sie können das Formular bei uns im Rathaus abholen oder wir senden es Ihnen auf Anforderung per Post oder E‑Mail zu (bitte entsprechend angeben).
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung. Für Fragen oder Anforderung des Bewerbungsformulars wenden Sie sich bitte an Herrn Michael Parzefall, Tel.: 09194–7347-16, E‑Mail: michael.parzefall@pretzfeld.de.
Pretzfeld, 01.02.2023
Steffen Lipfert, 1. Bürgermeister