Mit Schreiben vom 15.02.2023 teilt das Landratsamt Forchheim, Amt für Jugend, Familie, und Senioren folgendes mit:
Gemäß Nr. 1.6 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung) vom 27. Oktober 2022 – A.Z. E8 3221 E‑II-14870/2021 und B2-0143–2) ist beim Jugendamt des Landkreises Forchheim eine Vorschlagsliste für die Jugendschöffen aufzustellen.
Nach der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichtes Bamberg vom 25.01.2023 sind durch den Wahlausschuss beim Amtsgericht Forchheim aus der vom Jugendhilfeausschusses des Landkreises Forchheim zu erstellenden Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen
mindestens 36 Personen
vorzuschlagen.
Hierbei handelt es sich um die doppelte Zahl der benötigten Jugendschöffen.
Benötigt werden laut Schreiben des Landgerichtspräsidenten für
die Jugendkammer des Landgerichtes Bamberg
6 Hauptjugendschöffen
für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Forchheim
4 Hauptjugendschöffen
und
8 Hilfsjugendschöffen
Nach dem I. Abschnitt, Ziffer 1.6 der Jugendschöffenbekanntmachung ist stets die doppelte Anzahl an Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen, damit 36.
Es müssen je zur Hälfte Männer und Frauen vorgeschlagen werden.
Der Markt Pretzfeld wurde gebeten, geeignete Personen vorzuschlagen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Dabei ist es nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen wahrgenommen werden (§31 Satz 2 GVG).
Die Vorgeschlagenen müssen die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen (§ 32 GVG).
Zum Amt eines Jugendschöffen sollen nicht berufen werden,
- Personen, die zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- Personen, die das 70.Lebensjahr bereits überschritten haben oder bis Beginn der Amtsperiode vollenden würden
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht im Landkreis wohnen
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Darüber hinaus wird auf die Jugendschöffenbekanntmachung wie auch Schöffenbekanntmachung verwiesen.
Weitere Informationen zur Schöffenwahl können Sie einsehen unter: www.schoeffenwahl.de.
Bewerbung:
Jede Bürgerin, jeder Bürger des Marktes Pretzfeld, der die Voraussetzung erfüllt kann sich bewerben. Ihre Bewerbung für dieses wichtige Ehrenamt bitten wir
schriftlich
mittels den auf unserer Homepage eingestellten Formular
zum Download (auch persönlich im Rathaus erhältlich)
bis zum 24.03.2023
an den Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, 91362 Pretzfeld zu senden oder abzugeben.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung. Für Fragen oder Anforderung des Bewerbungsformulars wenden Sie sich bitte an Herrn Michael Parzefall, Tel.: 09194–7347-16, E‑Mail: michael.parzefall@pretzfeld.de.
Pretzfeld, 21.02.2023
Steffen Lipfert, 1. Bürgermeister
Hinweis:
Im Jahr 2023 erfolgt auch die Schöffenwahl. Hierfür ist vom Markt Pretzfeld mindestens 1 Person vorzuschlagen. Die Bekanntmachung hierfür erfolgte bereits im Amtsblatt am 27.01.2023.