Markt Pretzfeld in der Fränkischen Schweiz

Wahl der Jugend­schöf­fen für die Amts­dau­er 2024 bis 2028

Mit Schrei­ben vom 15.02.2023 teilt das Land­rats­amt Forch­heim, Amt für Jugend, Fami­lie, und Senio­ren fol­gen­des mit:

Gemäß Nr. 1.6 der Gemein­sa­men Bekannt­ma­chung der Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­en der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz und des Innern zur Vor­be­rei­tung der Sit­zun­gen der Jugend­schöf­fen­ge­rich­te und Jugend­kam­mern (Jugend­schöf­fen­be­kannt­ma­chung) vom 27. Okto­ber 2022 – A.Z. E8 3221 E‑II-14870/2021 und B2-0143–2) ist beim Jugend­amt des Land­krei­ses Forch­heim eine Vor­schlags­lis­te für die Jugend­schöf­fen aufzustellen.

Nach der Mit­tei­lung des Prä­si­den­ten des Land­ge­rich­tes Bam­berg vom 25.01.2023 sind durch den Wahl­aus­schuss beim Amts­ge­richt Forch­heim aus der vom Jugend­hil­fe­aus­schus­ses des Land­krei­ses Forch­heim zu erstel­len­den Vor­schlags­lis­te für die Wahl der Jugendschöffen

min­des­tens 36 Personen

vor­zu­schla­gen.

Hier­bei han­delt es sich um die dop­pel­te Zahl der benö­tig­ten Jugendschöffen.

Benö­tigt wer­den laut Schrei­ben des Land­ge­richts­prä­si­den­ten für

die Jugend­kam­mer des Land­ge­rich­tes Bamberg
6 Hauptjugendschöffen
für das Jugend­schöf­fen­ge­richt des Amts­ge­rich­tes Forchheim
4 Hauptjugendschöffen
und
8 Hilfsjugendschöffen

Nach dem I. Abschnitt, Zif­fer 1.6 der Jugend­schöf­fen­be­kannt­ma­chung ist stets die dop­pel­te Anzahl an Per­so­nen in die Vor­schlags­lis­te auf­zu­neh­men, damit 36.

Es müs­sen je zur Hälf­te Män­ner und Frau­en vor­ge­schla­gen werden.

Der Markt Pretz­feld wur­de gebe­ten, geeig­ne­te Per­so­nen vor­zu­schla­gen, die erzie­he­risch befä­higt und in der Jugend­er­zie­hung erfah­ren sind. Dabei ist es nicht ange­zeigt, Ange­hö­ri­ge bestimm­ter Berufs­grup­pen (z.B. Leh­rer oder Ange­hö­ri­ge der Jugend­äm­ter) zu stark zu bevor­zu­gen. Viel­mehr sol­len nach Mög­lich­keit geeig­ne­te Per­so­nen aus allen Krei­sen der Bevöl­ke­rung, vor allem auch Eltern und Aus­bil­der berück­sich­tigt werden.

Das Amt des Schöf­fen ist ein Ehren­amt. Es kann nur von Deut­schen wahr­ge­nom­men wer­den (§31 Satz 2 GVG).

Die Vor­ge­schla­ge­nen müs­sen die Befä­hi­gung zur Beklei­dung öffent­li­cher Ehren­äm­ter besit­zen (§ 32 GVG).

Zum Amt eines Jugend­schöf­fen sol­len nicht beru­fen werden,

  • Per­so­nen, die zu Beginn der Amts­pe­ri­ode am 01.01.2024 das 25. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben oder
  • Per­so­nen, die das 70.Lebensjahr bereits über­schrit­ten haben oder bis Beginn der Amts­pe­ri­ode voll­enden würden
  • Per­so­nen, die zur Zeit der Auf­stel­lung der Vor­schlags­lis­te nicht im Land­kreis wohnen
  • Per­so­nen, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den zu dem Amt nicht geeig­net sind
  • Per­so­nen, die man­gels aus­rei­chen­der Beherr­schung der deut­schen Spra­che für das Amt nicht geeig­net sind
  • Per­so­nen, die in Ver­mö­gens­ver­fall gera­ten sind.

Dar­über hin­aus wird auf die Jugend­schöf­fen­be­kannt­ma­chung wie auch Schöf­fen­be­kannt­ma­chung verwiesen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Schöf­fen­wahl kön­nen Sie ein­se­hen unter: www​.schoef​fen​wahl​.de.

Bewer­bung:

Jede Bür­ge­rin, jeder Bür­ger des Mark­tes Pretz­feld, der die Vor­aus­set­zung erfüllt kann sich bewer­ben. Ihre Bewer­bung für die­ses wich­ti­ge Ehren­amt bit­ten wir

schrift­lich

mit­tels den auf unse­rer Home­page ein­ge­stell­ten Formular

zum Down­load (auch per­sön­lich im Rat­haus erhältlich)

bis zum 24.03.2023

an den Markt Pretz­feld, Haupt­stra­ße 3, 91362 Pretz­feld zu sen­den oder abzugeben.

Wir freu­en uns über Ihre Bewer­bung. Für Fra­gen oder Anfor­de­rung des Bewer­bungs­for­mu­lars wen­den Sie sich bit­te an Herrn Micha­el Par­zefall, Tel.: 09194–7347-16, E‑Mail: michael.​parzefall@​pretzfeld.​de.

Pretz­feld, 21.02.2023

Stef­fen Lip­fert, 1. Bürgermeister

Hin­weis:

Im Jahr 2023 erfolgt auch die Schöf­fen­wahl. Hier­für ist vom Markt Pretz­feld min­des­tens 1 Per­son vor­zu­schla­gen. Die Bekannt­ma­chung hier­für erfolg­te bereits im Amts­blatt am 27.01.2023.

Bewer­bungs­for­mu­lar