neben dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 war u.a. auch die Grundsteuerreform mit der Festlegung der Hebesätze ab dem 01.01.2025 Thema in der Marktgemeinderatssitzung am 15.10.2024.
Der Haushalt 2024 mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt i.H.v. 5.557.100,00 € und 5.774.400,00 € im Vermögenshaushalt wurde nach Vorberatungen im September verabschiedet.
Der Finanzplan sieht folgende Gesamthaushalte für die kommenden Jahre vor:
2025: 12.273.450 €
2026: 9.603.600 €
2027: 9.057.100 €
Eine Kreditaufnahme ist erst ab dem Jahr 2027 vorgesehen.
Der Grundsatz der „Aufkommensneutralität“ wurde bei der Vorbereitung der Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer A und B durch die Verwaltung angewandt und entsprechend vom Marktgemeinderat beschlossen.
Demnach ändern sich die Hebesätze in der ab dem 01.01.2025 geltenden Hebesatzsatzung wie folgt:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftliche Flächen):
Ab dem 01.01.2025: 420 v.H. (bisher: 400 v.H.)
Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke):
Ab dem 01.01.2025: 215 v.H. (Bisher: 400 v.H.)
Nachdem den Finanzbehörden noch nicht alle erforderlichen Daten der Grundstückseigentümer vorliegen, muss man von einer Anpassung der Hebesätze in nächster Zeit ausgehen. Der Marktgemeinderat wird dann über etwaige Änderungen erneut beraten.
Darüber hinaus wurden dem Marktgemeinderat Überlegungen für eine dauerhafte Kinderkrippe in Pretzfeld vorgestellt. Ziel ist, das Gebäude des jetzigen Kinderhortes für die Betreuung der 1-3-Jährigen zu nutzen. Dafür ist ein Erweiterungsbau in den Garten des Kindergartens angedacht. Diese Möglichkeit wird mit allen Beteiligten derzeit näher beleuchtet und weitere Schritte sind in der Diskussion.
Dem Antrag der Jagdgenossenschaft Pretzfeld III Hetzelsdorf-Poppendorf auf Bezuschussung von Wegebaumaßnahmen wurde zugestimmt. Der Markt Pretzfeld beteiligt sich mit max. 50 % der Baukosten, das entspricht ca. 12.500 €, für die vorgesehenen Maßnahmen.
Herzlichst
Ihr Steffen Lipfert