Markt Pretzfeld in der Fränkischen Schweiz

Bebauungs- und Grünordnungsplan Geierstoß III

Öffentliche Auslegung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
für den Bereich „Geierstoß III“

Der Marktgemeinderat Pretzfeld hat am 11.03.2014 beschlossen einen Bebauungs- und
Grünordnungsplan in der Gemarkung Pretzfeld im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB)
aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen Bebauungs- und Grünordnungsplan, „Geierstoß III“ in
östlicher Ortsrandlage von Pretzfeld und entspricht dem aktuellen Umgriffsplan mit Datum vom
08.04.2025.
Der Flächennutzungsplan des Marktes Pretzfeld wird im Rahmen eines parallelen Verfahrens
geändert. Die Bebauung soll als „Allgemeines Wohngebiet, WA“ ausgewiesen werden.

Der Marktgemeinderat Pretzfeld hat in der Sitzung am 08.04.2025 beschlossen, für den Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Geierstoß III“, gem. §§ 3 und 4 BauGB in der Fassung vom 08. April 2025, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung durchzuführen.

Parallel wird, im gleichen Zeitraum, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Planentwurf mit Begründungsteil liegt in der Zeit vom

28.04.2025 bis 28.05.2025

im Rathaus des Marktes Pretzfeld, Hauptstraße 3, 91362 Pretzfeld, während der Dienststunden, (Montag bis Freitag von 8.00 h bis 12.00 h und Donnerstag von 14.00 h bis 18.00 h) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage des Marktes Pretzfeld https://www.pretzfeld.de ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können von allen Bürgern beim Markt Pretzfeld Stellungnahmen und Anregungen zum Bebauungsplan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte wissen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pretzfeld, 15.04.2025

Steffen Lipfert

Erster Bürgermeister

Öffentliche Auslegung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich „Geierstoß III“

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Geierstoß III“ mit Änderung des Bebauungsplanes „Geierstoß II“

Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Geierstoß III“ mit Änderung des Bebauungsplanes „Geierstoß II“ in Pretzfeld Begründung