Markt Pretzfeld in der Fränkischen Schweiz

Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans

Mit Bescheid vom 21.07.2026, Zeichen 4 – 6100, hat das Landratsamt Forchheim die vom Marktgemeinderat des Marktes Pretzfeld in der Sitzung am 28.04.2026 festgestellte Fortschreibung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen (ZustVBau) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß §  6 Abs.  5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus des Marktes Pretzfeld, Hauptstraße 3 in 91362 Pretzfeld während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag           08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag            08:00 – 12:00 Uhr

im 1. Stock, Vorzimmer, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des §  215 Abs.  1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Pretzfeld, 11.08.2026

Markt Pretzfeld

gez.

Steffen Lipfert

Erster Bürgermeister