Aufgrund von § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310,919) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.21 (BGBl. I S. 430), i. V. m. §10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16.06.2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.07.2022 (GVBl. S. 397), erlässt der Markt Pretzfeld folgende
Verordnung
Über die Parkgebühren im Bereich mit Parkscheinautomaten o. ä. Einrichtungen ausgestatteten Parkplätze im Gemeindegebiet des Marktes Pretzfeld (Parkgebührenverordnung):
§ 1 Geltungsbereich
(1) Im Gemeindegebiet des Marktes Pretzfeld sind auf öffentlichen Straßen und Plätzen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet, zur Regelung des ruhenden Verkehrs Parkscheinautomaten o. ä. Einrichtungen aufgestellt.
(2) Auf diesen Parkplätzen ist unter Beachtung der Parkdauer, der Parkzeiten und der Parkgebühren das Parken von Fahrzeugen in den gekennzeichneten Bereichen nur mit an Parkscheinautomaten bezahlten gültigen Parkscheinen oder durch ein an einer technischen Einrichtung bezahltes Parken (soweit dies am Parkplatz ausgewiesen ist) gestattet.
§ 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeugs in der gebührenpflichtigen Zeit (§ 4) auf gemäß § 1 bezeichneten Flächen.
§ 3 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug im Geltungsbereich des §1 parkt.
§ 4 Parkgebühren, Parkdauer, Parkzeit
Für die Benutzung der Stellplätze an denen Parkscheinautomaten o. ä. Einrichtungen aufgestellt sind, werden folgende Parkgebühren erhoben:
- Für die Parkzone 1000 (Parkplatz Kellerwald):
Für Wohnmobile als Nachtparkplatz als öffentliche Einrichtung zum vorübergehenden Abstellen von Reisemobilen und damit auch zum vorübergehenden Aufenthalt der damit reisenden Personen.
Die Benutzungsgebühr wird fahrzeugbezogen und unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen und je Fahrzeug und angefangenem Nutzungstag von 22:00 Uhr bis zur max. Check-out Zeit 11:00 Uhr des Folgetages erhoben.
Für das Parken über Nacht (max. bis Check Out Zeit) beträgt die Gebühr: 10,00 €/Nacht
(2) Die Nutzung ist auf eine Nacht begrenzt.
§ 5 Gültigkeit eines Parkscheins
Mit dem Lösen des Parkscheins wird das Recht erworben, im Geltungsbereich des entsprechenden Parkscheinautomaten o. ä. Einrichtung zu parken.
§ 6 Besondere Verkehrsverhältnisse
Die Straßenverkehrsbehörde kann aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse die Parkdauer und die Parkzeiten in eigener Zuständigkeit ändern.
§ 7 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Pretzfeld, 03.08.2026
Markt Pretzfeld
gez.
Steffen Lipfert
Erster Bürgermeister
Die Satzung wird beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, OG, Zimmer 5, 91362 Pretzfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.