Veranstaltungen im Markt Pretzfeld
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März–Mai 2025
4. März 2025 - Kinderfasching
14:00: Kinderfasching8. März 2025 - Kaffeenachmittag VDK-Ortsverband Pretzfeld
14:00: Kaffeenachmittag VDK-Ortsverband Pretzfeld–
8. März 2025Der VdK-Ortsverband Pretzfeld
lädt ein zum
Kaffeenachmittag
am Samstag, dem 08.März 2025
14°°Uhr
in der Pfarrscheune Hetzelsdorf
Der VdK Ortsverband Pretzfeld lädt zum gemütlichen Nachmittag
mit Kaffee und Kuchen ein.
Wir bitten um zahlreichen Besuch !
Gäste sind herzlich willkommen!
Für die Vorstandschaft
Anton.Sponsel13. März 2025 - Fatima Rosenkranz
18:00: Fatima Rosenkranz–
13. März 202515. März 2025 - Schulanmeldung für das Schuljahr 2025 / 2026
14:00: Schulanmeldung für das Schuljahr 2025 / 2026–
15. März 2025Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025 / 2026 findet für die Schulanfänger aus der Marktgemeinde Pretzfeld am Samstag, 15. März 2025 in der Walter-Schottky-Grundschule Pretzfeld statt.
Anzumelden sind alle Kinder an der zuständigen Sprengelschule (Pretzfeld),
- die in der Zeit vom Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren sind, auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, das Kind zurückstellen zu lassen.
- deren Schulpflicht im vergangenen Jahr verschoben wurde (Einschulungskorridor) sowie die Kinder, die zurückgestellt wurden. In diesen Fällen ist der Zurückstellungsbescheid vorzulegen.
- auch wenn die Eltern beabsichtigen, einen Gastschulantrag zu stellen.
Für Kinder, die vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 geboren sind gelten die aktualisierten Einschulungsbestimmungen. Sie können im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Schule ebenso wie alle anderen Kinder. Nach einer Beratung durch die Schule teilen die Eltern der Schule bis spätestens 10. April 2025 schriftlich mit, ob ihr Kind eingeschult wird oder der Einschulungskorridor genutzt werden soll.
Kinder, die vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden.
In diesem Fall ist eine telefonische Vorinformation an die Schulleitung notwendig (Tel. 09194-8040).
Für eine vorzeitige Schulaufnahme von Kindern, die ab dem 1. Januar 2020 geboren sind, ist ein positives Gutachten der zuständigen Staatlichen Schulpsychologin erforderlich. Auch hier ist eine telefonische Vorinformation an die Schulleitung notwendig.
Alle Eltern erhalten zur Schulanmeldung eine gesonderte Einladung mit Termin.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Am Mittwoch, 9. Oktober 2024 findet um 17:00 Uhr ein Informationsabend zur Einschulung in der Schule statt. Dazu erhielten alle Eltern bereits eine Einladung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Annette Forster-Sennefelder, Rektorin
Walter-Schottky-Grundschule Pretzfeld
24. März 2025 - Bürgerversammlung Wannbach, Urspring, Pfaffenloh, Eberhardstein
19:00: Bürgerversammlung Wannbach, Urspring, Pfaffenloh, Eberhardstein–
24. März 2025Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach Art. 18 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird folgende Bürgerversammlung einberufen:
Montag, 24. März 2025 um 19.00 Uhr in Wannbach im Gasthaus Mühlhäuser, für Wannbach, Urspring, Eberhardstein und Pfaffenloh
Zu dieser Bürgerversammlung ergeht herzliche Einladung. Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich. evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
Gasthof Mühlhäuser25. März 2025 - Bürgerversammlung Lützelsdorf
19:00: Bürgerversammlung Lützelsdorf–
25. März 2025Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach Art. 18 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird folgende Bürgerversammlung einberufen:
Dienstag, 25. März 2025 um 19.00 Uhr in Lützelsdorf im Glockenhaus
Zu dieser Bürgerversammlung ergeht herzliche Einladung. Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich. evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
Glockenhaus Lützelsdorf27. März 2025 - Nachmittagstreff für Junggebliebene, Bürgerversammlung Ober- und Unterzaunsbach
14:00: Nachmittagstreff für Junggebliebene–
27. März 2025Die Pfarreien Pretzfeld / Wannbach / Hetzelsdorf und der Markt Pretzfeld laden alle Junggebliebenen zu einem gemeinsamen Nachmittag ein.
Am: Donnerstag, 27. März 2025
Wann: ab 14:00 Uhr
Wo: Pretzfeld, Gasthaus Nikl
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie zahlreich kommen - Männer und Frauen, egal welche Konfession. Wir wollen wieder gemeinsam Zeit verbringen, Neues entdecken, miteinander lachen und singen.
Sollten Sie eine Fahrgelegenheit hierzu brauchen, dann melden Sie sich bitte bei Susanne Kern (0176-29753802).
Ihr Vorbereitungsteam
19:00: Bürgerversammlung Ober- und Unterzaunsbach–
27. März 2025Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach Art. 18 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird folgende Bürgerversammlung einberufen:Donnerstag, 27. März 2025 um 19.00 Uhr in Unterzaunsbach im Glockenhaus, für Unter- und Oberzaunsbach
Zu dieser Bürgerversammlung ergeht herzliche Einladung. Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich. evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
Glockenhaus Unterzaunsbach31. März 2025 - Bürgerversammlung Hagenbach
19:00: Bürgerversammlung Hagenbach–
31. März 2025Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach Art. 18 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird folgende Bürgerversammlung einberufen:Montag, 31. März 2025 um 19.00 Uhr in Hagenbach im Feuerwehrhaus
Zu dieser Bürgerversammlung ergeht herzliche Einladung. Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich. evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
Feuerwehrhaus Hagenbach2. April 2025 - Bürgerversammlung Hetzelsdorf und Poppendorf
19:00: Bürgerversammlung Hetzelsdorf und Poppendorf–
2. April 2025Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach Art. 18 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird folgende Bürgerversammlung einberufen:Mittwoch, 02. April 2025 um 19.00 Uhr in Hetzelsdorf im Gasthaus Prütting-Brendel, für Hetzelsdorf und Poppendorf
Zu dieser Bürgerversammlung ergeht herzliche Einladung. Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich. evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
Gasthaus Brendel3. April 2025 - Bürgerversammlung Pretzfeld, Altreuth, Kolmreuth
19:00: Bürgerversammlung Pretzfeld, Altreuth, Kolmreuth–
3. April 2025Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach Art. 18 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wird folgende Bürgerversammlung einberufen:Donnerstag, 03. April 2025 um 19.00 Uhr in Pretzfeld in der Aula der Walter-Schottky-Grundschule, für Pretzfeld, Altreuth, Kolmreuth
Zu dieser Bürgerversammlung ergeht herzliche Einladung. Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich. evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
8. April 2025 - Nachmittagstreff für Junggebliebene
14:00: Nachmittagstreff für Junggebliebene–
8. April 2025Die Pfarreien Pretzfeld / Wannbach / Hetzelsdorf und der Markt Pretzfeld laden alle Junggebliebenen zu einem gemeinsamen Nachmittag ein.
Am: Donnerstag, 08. April 2025
Wann: ab 14:00 Uhr
Wo: Wannbach
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie zahlreich kommen - Männer und Frauen, egal welche Konfession. Wir wollen wieder gemeinsam Zeit verbringen, Neues entdecken, miteinander lachen und singen.
Sollten Sie eine Fahrgelegenheit hierzu brauchen, dann melden Sie sich bitte bei Susanne Kern (0176-29753802).
Ihr Vorbereitungsteam
13. April 2025 - Fatima Rosenkranz
18:00: Fatima Rosenkranz–
13. April 20258. Mai 2025 - Seniorennachmittag
14:00: Seniorennachmittag–
8. Mai 2025Die Pfarreien Pretzfeld / Wannbach / Hetzelsdorf und der Markt Pretzfeld laden alle Junggebliebenen zu einem gemeinsamen Nachmittag ein.
Am: Donnerstag, 08.Mai 2025
Wann: ab 14:00 Uhr
Wo: Wannbach/Gemeindehaus
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie zahlreich kommen - Männer und Frauen, egal welche Konfession. Wir wollen wieder gemeinsam Zeit verbringen, Neues entdecken, miteinander lachen und singen.
Sollten Sie eine Fahrgelegenheit hierzu brauchen, dann melden Sie sich bitte bei Susanne Kern (0176-29753802).
Ihr Vorbereitungsteam
Gemeindehaus WannbachPretzfeld, Bayern 9136210. Mai 2025 - Second-Hand-Basar
13:00: Second-Hand-Basar13. Mai 2025 - Fatima Rosenkranz
18:00: Fatima Rosenkranz–
13. Mai 202529. Mai 2025 - Altreuthfest
Ganztags: AltreuthfestGanztags
29. Mai 2025
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