4. März 2024
Den Vorsitz in den Bürgerversammlungen führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich, evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
12. März 2024
Tagesordnung:
01. | Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 06.02.2024 |
02. | Vollzug der Beschlüsse und Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung |
03. | Informationen |
04. | Neubau Kinderhort; Vorstellung Bauentwurf |
05. | SV Pretzfeld 1946 e.V.;
Wiedervorlage Antrag vom 27.11.2023 auf Übernahme der Wartungskosten für den Spindelrasenmäher John Deere 7700 |
06. | Jagdgenossenschaft, Zuschuss für Wegebaumaßnahmen;
Antrag der Jagdgenossenschaft Pretzfeld I Lützelsdorf vom 07.02.2024 auf Bezuschussung der Wegebaumaßnahmen „Lützelsdorfer Bergfuhre in Richtung Pretzfelder Keller“ und „Sauanger“ |
07. | Feuerwehrbedarf, Schuhe;
Festlegung des Anteils des Marktes Pretzfeld an den Kosten je Paar |
08. | Anfragen |
14. März 2024
Den Vorsitz in den Bürgerversammlungen führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich, evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
18. März 2024
Den Vorsitz in den Bürgerversammlungen führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich, evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
20. März 2024
Den Vorsitz in den Bürgerversammlungen führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich, evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
25. März 2024
Den Vorsitz in den Bürgerversammlungen führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich, evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
27. März 2024
Den Vorsitz in den Bürgerversammlungen führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich, evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister