18. März 2024
Den Vorsitz in den Bürgerversammlungen führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich, evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
19. März 2024
Am Dienstag, 19. März 2024, um 19:00 Uhr findet im Gasthaus Mühlhäuser in Wannbach die nichtöffentliche Jahreshauptversammlung statt. Hierzu werden alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Totengedenken
3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Bericht des Kassiers und Kassenprüfers
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Verwendung des Pachtschillings
8. Wünsche und Anträge
Gerhard Zöberlein, Jagdvorsteher
Veranstalter: Jagdgenossenschaft Pretzfeld II, Lützelsdorf-Wannbach-Urspring
–
20. März 2024
Veranstalter: Kath. Frauenbund Pretzfeld
20. März 2024
Den Vorsitz in den Bürgerversammlungen führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich, evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.
Herzlichst
Ihr
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
22. März 2024
Veranstalter: Kath. Frauenbund Pretzfeld
22. März 2024
Am Freitag, 22.03.2024 findet um 19:00 Uhr im Gasthaus Nikl–Bräu in Pretzfeld
die nichtöffentliche Jahreshauptversammlung statt. Hierzu werden alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken eingeladen.
Tagesordnung:
Anträge für die Jahreshauptversammlung bitte bis 12.03.2024 schriftlich an den Jagdvorsteher.
Otto Hack, Jagdvorsteher
Veranstalter: Jagdgenossenschaft Pretzfeld 1/Pretzfeld-Hagenbach
23. März 2024
Einladung zur Mitgliederversammlung 2024 der Dorfgemeinschaft Lützelsdorf e.V.
am 23. März um 19:30 Uhr im Glockenhaus in Lützelsdorf
Tagesordnung:
2.1. Schriftführerin
2.2. Vorstand
2.3. Kasse
2.4. Kassenprüfung und Entlastung
Alle Vereinsmitglieder werden hiermit eingeladen.
Dorfgemeinschaft Lützelsdorf e.V.
Markus Kraft
Vorstand
Veranstalter: Dorfgemeinschaft Lützelsdorf e.V.