Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim hat mit Schreiben vom 29.04.2024 die Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2024 für den Markt Pretzfeld, Ortsteile Pretzfeld, Altreuth, Hagenbach, Hetzelsdorf, Lützelsdorf, Oberzaunsbach, Poppendorf, Unterzaunsbach, Urspring und Wannbach mitgeteilt. Die Bodenrichtwerte sind ermittelt worden für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldflächen.
Die Zusammenstellung der Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) nach dem Stand vom 01.01.2024 liegt gemäß § 196 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Satz 1 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) in der Zeit
vom Montag, 13.05.2024 bis Mittwoch, 12.06.2024
beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, 91362 Pretzfeld im Amtskasten im EG während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Auf das Recht, dass gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 13 Satz 2 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) Jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann, wird hingewiesen.
Hinweis zur Grundsteuererklärung:
Die neuen Bodenrichtwerte können nicht für die abzugebende Grundsteuererklärung gegenüber der Finanzverwaltung des Freistaates Bayern (Finanzamt) verwendet werden, weil dafür das sogenannte Flächenmodell angewendet wird.
Pretzfeld, 30.04.2024
Markt Pretzfeld
Steffen Lipfert, 1. Bürgermeister