- Link zur Präsentation der Wahlergebnisse auf der Homepage des Landratsamts:
https://www.lra-fo.de/cms/_data_/wahlen/prod/Wahl-2024–06-09/Europwahl/index.html
- Link zu den Ergebnissen der Europawahl 2024 in Pretzfeld:
https://www.lra-fo.de/cms/_data_/wahlen/prod/Wahl-2024–06-09/Europwahl/index.html
Die Brut des Pretzfelder Storchenpaares war erfolgreich und zeigt sich zum ersten Mal.
Es sind 4 Jungstörche, die neugierig auf ihr Mittagessen warten.
Wir wünschen alles Gute für die nächsten Wochen und hoffen, dass im September die gesamte Familie Richtung Süden starten kann.
Natürlich freuen wir uns auf die ersten Flugversuche und hoffen wieder einen guten Schnappschuss machen zu können.
Auf 40 Jahre beim Markt Pretzfeld im öffentlichen Dienst kann Verwaltungsangestellte Petra Zeißler zurückblicken.
Seit 25 Jahren ist Bauhofmitarbeiter Gerd Windisch für den Markt Pretzfeld im Einsatz.
Im Rahmen einer kleinen Feier mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der 3. Bürgermeisterin Simone Heckmann wurde beiden Jubilaren vom 1. Bürgermeister Steffen Lipfert eine Dankesurkunde überreicht.
Der Bürgermeister bedankte sich herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wir schätzen Frau Zeißler und Herrn Windisch als kompetente Mitarbeiter in Verwaltung und Bauhof.
Mit einer Übergabe am Mittwoch, den 15.05.2024 wurde die Neugestaltung der Judengasse offiziell beendet.
Neben den beteiligten Planern und Baufirmen waren auch der Marktgemeinderat und die anliegenden Anwohner gekommen, um auf das Ergebnis anzustoßen und um sich von der gelungenen Umgestaltung abschließend zu überzeugen.
Die Aufwertung der für den Altort wichtigen Seitengasse konnte mit Einbeziehung der Trubach möglichst wirtschaftlich umgesetzt werden und sorgt nun für mehr Aufenthaltsqualität im Ortskern.
Auch der Erhalt der beiden alten Robinien ist gelungen. Diese Bäume wurden 2023 bei dem von der Volksbank Bamberg-Forchheim ausgelobten Naturschutzpreis 2023 „Methusalem in Garten und Siedlungsgebiet“ ausgezeichnet.
Herzlich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle nochmals bei den Anwohnern für die Geduld, die sie für die Einschränkungen während der Bauzeit aufbringen mussten.
Allen Einwohnern und Gästen wünsche ich nun und für die Zukunft viel Freude und viele gute, nette Begegnungen am neuen „Dorfstrand“!
Ihr Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim hat mit Schreiben vom 29.04.2024 die Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2024 für den Markt Pretzfeld, Ortsteile Pretzfeld, Altreuth, Hagenbach, Hetzelsdorf, Lützelsdorf, Oberzaunsbach, Poppendorf, Unterzaunsbach, Urspring und Wannbach mitgeteilt. Die Bodenrichtwerte sind ermittelt worden für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldflächen.
Die Zusammenstellung der Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) nach dem Stand vom 01.01.2024 liegt gemäß § 196 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Satz 1 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) in der Zeit
vom Montag, 13.05.2024 bis Mittwoch, 12.06.2024
beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, 91362 Pretzfeld im Amtskasten im EG während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Auf das Recht, dass gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 13 Satz 2 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) Jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann, wird hingewiesen.
Hinweis zur Grundsteuererklärung:
Die neuen Bodenrichtwerte können nicht für die abzugebende Grundsteuererklärung gegenüber der Finanzverwaltung des Freistaates Bayern (Finanzamt) verwendet werden, weil dafür das sogenannte Flächenmodell angewendet wird.
Pretzfeld, 30.04.2024
Markt Pretzfeld
Steffen Lipfert, 1. Bürgermeister
Die Kinder vor Ort sind dem Katholischen Frauenbund Pretzfeld ein besonderes Anliegen. Deshalb spendete der engagierte Verein den Erlös des vergangenen Weihnachtsmarktes an Einrichtungen der Kinderbetreuung. Über jeweils
1.300 € dürfen sich somit der gemeindliche Kinderhort und die neue Kinderkrippe St. Johannis in Wannbach freuen.
Nach der Spende eines Spielgerätes für den Spielplatz am Sportgelände im Jahr 2022 ist dies eine weitere großzügige Geste für unsere Kleinsten.
Die beiden Schecks wurden symbolisch von der ersten Vorsitzenden Susanne Kern und weiteren Vertreterinnen des Vereins an Herrn Pfarrer Florian Stark, der neuen Krippenleiterin Frau Carina Ehler und an Bürgermeister Steffen Lipfert übergeben. Herzlichen Dank für die Spenden.
Möchten Sie einen wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten und die Wahlen aktiv unterstützen? Dann werden Sie ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in!
Der Markt Pretzfeld sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei anstehenden Wahlen aktiv als Wahlhelfer/innen mitarbeiten möchten.
Die nächste Wahl ist die Europawahl am 09.06.2024.
Welche Aufgaben und Tätigkeiten führen Wahlhelfer/innen aus?
· Prüfung der Wahlberechtigung
· Ausgabe der Stimmzettel
· Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurnen
· Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
· Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
· Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr
Je nach Eignung und persönlicher Neigung können Sie eingesetzt werden als: (stellvertretende/r)
Wahlvorsteher/in, (stellvertretende/r) Schriftführer/in oder Beisitzer/in.
Wie Sie sich als Wahlhelfer/in bewerben?
Senden Sie eine E‑Mail oder melden sich telefonisch bei unserem Wahlleiter Herrn Parzefall (Tel. 09194/7347–16, michael.parzefall@pretzfeld.de. Dieser steht auch bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf setzen wir uns dann mit Ihnen in Verbindung und lassen Ihnen die entsprechenden Infos sowie die Zuweisung für Ihren Einsatzort zukommen.
Für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung danken wir Ihnen recht herzlich!
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Markt Pretzfeld, Hauptstr. 3, 91362 Pretzfeld
Zimmer 1
Telefon: 09194–7347‑0
E‑Mail: info@pretzfeld.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Pretzfeld, den 15.02.2024
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister